HEINRICH Immobilien – AGB

  1. Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes anerkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen. Als Verwendung des Angebotes gilt die Kontaktaufnahme bezüglich des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
  2. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers.
  3. An Provisionen sind bei Vertragsabschluß die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge zu zahlen.
  4. Kommt zwischen dem Empfänger und dem Eigentümer des angebotenen Objekts oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes als das ursprünglich vorgesehene oder ein weiteres Geschäft zustande, oder erwirbt der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte im Wege der Zwangsversteigerung, so sind die vorstehend aufgeführten Provisionen ebenfalls zu bezahlen.
  5. Anspruch auf Provision besteht auch dann, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
  6. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter Bestätigung eines Nachweises mitzuteilen. Unterläßt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlußfall ursächliche Tätigkeit an.
  7. Unsere Mitteilungen und Unterlagen sind nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Im Falle der Weitergabe haftet der Empfänger sowohl für die Käufer- als auch für die Verkäuferprovision, sofern wir diese nicht von den Vertragschließenden erhalten. Die Provision wird bei Abschluß des Vertrages fällig, der sich aus der Weitergabe ergeben sollte.
  8. Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.
  9. Die Firma HEINRICH IMMOBILIEN haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
  10. Erfüllungsort und -sofern der Empfänger Vollkaufmann ist- Gerichtsstand Heilbronn. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.

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